{"id":20083,"date":"2020-05-07T06:01:49","date_gmt":"2020-05-07T06:01:49","guid":{"rendered":"https:\/\/fixtron.de\/?page_id=20083"},"modified":"2024-04-29T06:11:04","modified_gmt":"2024-04-29T06:11:04","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fixtron.de\/?page_id=20083","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"background-color: #ffffff;background-position: left top;background-repeat: no-repeat;padding-top:50px;padding-right:0px;padding-bottom:20px;padding-left:0px;margin-bottom: 0px;margin-top: 0px;border-width: 0px 0px 0px 0px;border-color:#eae9e9;border-style:solid;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last\" style=\"margin-top:0px;margin-bottom:0px;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\" style=\"background-position:left top;background-repeat:no-repeat;-webkit-background-size:cover;-moz-background-size:cover;-o-background-size:cover;background-size:cover;padding: 0px 0px 0px 0px;\"><div class=\"fusion-column-content-centered\"><div class=\"fusion-column-content\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\" style=\"transform:translate3d(0,0,0);\"><header>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<\/header>\n<section id=\"content\">\n<h3>AGB<\/h3>\n<div>\n<div id=\"center_column\">\n<p><strong>I.Allgemeines<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>1) Diese Bedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmen im Sinne von\u00a0\u00a7 310 BGB.<\/p>\n<p>2) Die Angebote, Auftragsbest\u00e4tigungen, Lieferungen und Leistungen der Verk\u00e4uferin erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p>3) Diese gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart wurden.<\/p>\n<p>4) Gegenbest\u00e4tigungen des K\u00e4ufers unter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen.<\/p>\n<p>5) Abweichungen von den vorliegenden Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Verk\u00e4uferin diese schriftlich best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><strong>II. Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>1) Die Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend; Bestell- oder Artikelnummer<\/p>\n<p>beziehen sich auf die jeweils neueste Ausgabe der Unterlagen der Verk\u00e4ufer wie Kataloge oder Prospekte, aus denen sich auch weitergehende technische Angaben ergeben. Diese Unterlagen sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind.<\/p>\n<p>2) Annahmeerkl\u00e4rungen und s\u00e4mtliche Bestellungen bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (einschlie\u00dflich EDI, Datenfern\u00fcbertragung und maschinell lesbaren Datentr\u00e4gern) Best\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers. Dies gilt entsprechend auch f\u00fcr Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen oder Nebenabreden. Die Rechnungsstellung gilt als\u00a0Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>3) Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird. Alle Zeichnungen und Unterlagen sind auf Verlangen des Verk\u00e4ufers oder bei Nichterteilung des Auftrags unaufgefordert zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>4) Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch des Verk\u00e4ufers auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet ist, insbesondere aufgrund \u00dcberschreitung des Kreditlimits durch den Kunden oder offener, \u00fcberf\u00e4lliger Rechnungen, ist die Verk\u00e4ufer berechtigt, die Erf\u00fcllung des Vertrages zu verweigern, bis der K\u00e4ufer die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit f\u00fcr sie geleistet hat. Der Verk\u00e4ufer ist zum R\u00fccktritt des Vertrages berechtigt, wenn sie dem K\u00e4ufer erfolglos eine angemessene Frist zur Bewirkung der Gegenleistung oder zur Sicherheitsleistung gesetzt hat.<\/p>\n<p><strong>III. Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>1) Die von dem Verk\u00e4ufer in seinen Angeboten angegebenen Preise sind freibleibend. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anders ergibt, gelten die Preise ab Werk\/Lager des Verk\u00e4ufers ausschlie\u00dflich Verpackung, Porto, Fracht, sonstigen Versandspesen, Versicherung und Zoll; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen der Verk\u00e4uferin eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher H\u00f6he gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>2) Rechnungen des Verk\u00e4ufers sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug bei Zahlstelle der Verk\u00e4uferin in Euro zahlbar. Ein Skontoabzug ist unzul\u00e4ssig, soweit Kaufpreisforderungen auf Grund \u00e4lterer, f\u00e4lliger Rechnungen noch unbeglichen sind. Eventuelle Skonti sind aus dem Rechnungsbruttobetrag zu ziehen.<\/p>\n<p>3) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des K\u00e4ufers Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Verk\u00e4uferin berechtigt, die Zahlung zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.<\/p>\n<p>4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Verk\u00e4uferin \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen kann.<\/p>\n<p>5) Kommt der K\u00e4ufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder wurden dem Verk\u00e4ufer andere Umst\u00e4nde bekannt, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers in Frage stellen, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die gesamte Restschuld f\u00e4llig zu stellen oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>IV. Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht, Abtretungsverbot<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>1) Der K\u00e4ufer ist zur Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltung nur im Hinblick auf Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Die Minderung aufgrund von M\u00e4ngelr\u00fcgen unterliegt den gleichen Einschr\u00e4nkungen.<\/p>\n<p>2) Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer einverstanden.<\/p>\n<p>3) Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p><strong>V. Liefer- und Leistungszeit<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>1) Die von dem Verk\u00e4ufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abrufund Rahmenauftr\u00e4ge bed\u00fcrfen individueller Lieferzeitvereinbarungen.<\/p>\n<p>2) Lieferfristen beginnen an dem Tag, an dem die Bestellung des K\u00e4ufers vorliegt. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verk\u00e4ufers setzt die rechtm\u00e4\u00dfige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtung des Bestellers voraus; insbesondere m\u00fcssen der Verk\u00e4uferin alle vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Teile, Angaben und Genehmigungen vorliegen sowie etwa vereinbarte Anzahlungen geleistet worden sein.<\/p>\n<p>3) Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware dem K\u00e4ufer abholbereit gemeldet wurde. Falls Versand geschuldet ist, gilt als der Tag der Lieferung der Tag, an dem die Ware an die Transportperson \u00fcbergeben wird.<\/p>\n<p>4) Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind im zumutbaren Umfang zul\u00e4ssig. Des Weiteren gelten unvermeidbare Mengenabweichungen von bis zu +\/- 5% nicht als zu geringe Menge.<\/p>\n<p>5) Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen auf Grund h\u00f6herer Gewalt hat die Verk\u00e4uferin nicht zu vertreten; H\u00f6here Gewalt und Arbeitsk\u00e4mpfe befreien die Vertragspartner f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverz\u00fcglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Ein R\u00fccktrittsrecht steht dem Kunden in diesen F\u00e4llen erst zu, wenn die vereinbarte Lieferzeit bereits um mehr als zehn Wochen \u00fcberschritten ist. Vorher besteht das R\u00fccktrittsrecht nur, wenn der Verk\u00e4ufer dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat, dass die Lieferung durch sie nicht oder nicht mehr erbracht werden kann. Vorstehende Einschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcrFixgesch\u00e4fte. Sofern die Herstellung der Ware durch h\u00f6here Gewalt bzw. einen Arbeitskampf nicht zumutbar ist, wird der Verk\u00e4ufer von seiner Leistungsverpflichtung befreit und ist zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>6) Ger\u00e4t der Verk\u00e4ufer mit der Lieferung bei schriftlich vereinbartem Liefertermin in Verzug, so kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn er dem Verk\u00e4ufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat, soweit nicht ausnahmsweise eine Fristsetzung entbehrlich ist. Erkl\u00e4rt der K\u00e4ufer nicht bereits in der Fristsetzung, ob er weiter auf Erf\u00fcllung besteht oder von seinem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen m\u00f6chte und geht eine solche Erkl\u00e4rung auch nicht innerhalb einer weiteren Frist von 7 Tagen bei der Verk\u00e4uferin ein, ist die Verk\u00e4uferin ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Das Recht des K\u00e4ufers, Schadensersatz zu verlangen, richtet sich nach den Voraussetzungen in Ziffer IX.<\/p>\n<p><strong>VI. Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>1) Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Ware das Werk der Verk\u00e4uferin, ein Au\u00dfenlager oder bei direkter Lieferung nicht selbsth ergestellter Ware das Lager des Unterlieferanten verlassen hat. Falls der Versand oder die Abholung ohne Verschulden der Verk\u00e4uferin verz\u00f6gert oder unm\u00f6glich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<p>2) Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom K\u00e4ufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VIII. entgegenzunehmen.<\/p>\n<p><strong>VII. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>1) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verk\u00e4ufers, bis der K\u00e4ufer die gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Gesch\u00e4ftsverbindung getilgt hat.<\/p>\n<p>2) Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets f\u00fcr den Verk\u00e4ufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung f\u00fcr ihn. Erlischt das Miteigentum des Verk\u00e4ufers durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des K\u00e4ufers an der einheitlichen Sache in H\u00f6he des Rechnungswerts wertanteilsm\u00e4\u00dfig auf den Verk\u00e4ufer \u00fcbergeht. Der K\u00e4ufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum des Verk\u00e4ufers unentgeltlich.<\/p>\n<p>3) Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, das Eigentum\/Miteigentum des Verk\u00e4ufers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verderb, Minderung oder Verlust zu bewahren, auch gegen\u00fcber seinen K\u00e4ufern.<\/p>\n<p>5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der K\u00e4ufer auf das Eigentum des Verk\u00e4ufers hinweisen und diese unverz\u00fcglich benachrichtigen. Kosten und Sch\u00e4den tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>6) Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des K\u00e4ufers zur\u00fcckzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen Dritte zu verlangen. Das Recht des Verk\u00e4ufers, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unber\u00fchrt. Das gleiche gilt bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>7) Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ihr.<\/p>\n<p>4) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungs- halber in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an den Verk\u00e4ufer ab.<\/p>\n<p><strong>VIII. Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>1) Der Ausschluss branchen\u00fcblicher Abweichungen bedarf der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung. Gleiches gilt f\u00fcr Garantien. Die Angaben der Verk\u00e4uferin zum Liefer- und Leistungsgegenstand in ihren Katalogen, Prospekten und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen oder Richtwerte dar, soweit sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nicht etwas anderes ergibt. Geringf\u00fcgige, unerhebliche Abweichungen gegen\u00fcber den Katalogen oder fr\u00fcher gelieferten Waren gelten nicht als M\u00e4ngel.<\/p>\n<p>2) Der K\u00e4ufer hat selbst zu pr\u00fcfen, ob die bei dem Verk\u00e4ufer bestellte Ware sich f\u00fcr die von ihm beabsichtigten Verwendungszwecke eignet. Die nicht geeignete Ware stellt nur dann einen Mangel dar, wenn die Verk\u00e4uferin dem K\u00e4ufer die Eignung schriftlich best\u00e4tigt hat.<\/p>\n<p>2) Die Abnutzung von Verschlei\u00dfteilen im Rahmen einer verkehrs\u00fcblichen Benutzung stellt keinen Mangel dar.<\/p>\n<p>4) Werden Montage, Einbau, Vertriebs- oder Wartungsanweisungen des Verk\u00e4ufers nicht befolgt, \u00c4nderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, bestehen M\u00e4ngelanspr\u00fcche nur dann, wenn der K\u00e4ufer den Nachweis erbringt, dass der Mangel nicht hierdurch verursacht worden ist, sondern bereits bei Gefahren\u00fcbergang vorlag. Der Verk\u00e4ufer haftet daf\u00fcr, dass ihre Produkte frei von Fabrikations- und Materialm\u00e4ngeln sind und im \u00fcbrigen die in der Auftragsbest\u00e4tigung vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.<br \/>\nAnspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen M\u00e4ngeln setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n<p>5) Wurde die Ware noch nicht an einen Endverbraucher geliefert, verpflichten begr\u00fcndete und ordnungsgem\u00e4\u00df ger\u00fcgte M\u00e4ngel des Verk\u00e4ufers, nach seiner Wahl die M\u00e4ngel durch Nachbesserung zu beseitigen oder den Liefergegenstand oder Teile davon neu zu liefern. Schlagen Nachlieferungen oder \u2013Besserungen fehl, so kann der K\u00e4ufer nur Herabsetzung der Verg\u00fctung verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fccktreten. Das R\u00fccktrittsrecht und ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bestehen jedoch nur, soweit der Mangel nicht unerheblich ist. Das Recht des Kunden, Schadensersatz geltend zu machen, richtet sich nach Abschnitt IX.<\/p>\n<p>6) Wurde die Ware bereits an einen Endverbraucher geliefert, ist der Kunde grunds\u00e4tzlich nur berechtigt, jene M\u00e4ngelanspr\u00fcche gegen\u00fcberdes Verk\u00e4ufers geltend zu machen, die sein Abnehmer ihm gegen\u00fcber geltend gemacht hat. Das gilt nicht, soweit die Ware aufgrund mit dem Verk\u00e4ufer nicht abgestimmten Kulanzregelungen zur\u00fcckgenommen wurde. Dar\u00fcber hinaus ist der Kunde dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber zum R\u00fccktritt nicht berechtigt, wenn er die Ware deswegen zur\u00fccknehmen musste, weil er seiner Pflicht zur Nacherf\u00fcllung nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist, insbesondere, weil er eine ihm gesetzte Frist zur Nacherf\u00fcllung schuldhaft fruchtlos hat verstreichen lassen.<\/p>\n<p>Zum Ersatz der Aufwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 439 Abs. 2 BGB ist der Verk\u00e4ufer nur verpflichtet, soweit der Kunde sie vorher unverz\u00fcglich schriftlich von dem Nacherf\u00fcllungs verlangen seines Abnehmers in Kenntnis gesetzt, ihr die beabsichtigte Art der Nacherf\u00fcllung sowie die ungef\u00e4hren damit verbundenen Kosten mitgeteilt und dem Verk\u00e4ufer nicht unverz\u00fcglich widersprochen hat. Der Kunde ist gehalten, Vorschl\u00e4gen des Verk\u00e4ufers, die eine g\u00fcnstigere Variante der Nacherf\u00fcllung betreffen, Folge zu leisten.<\/p>\n<p>7) Verletzt der Verk\u00e4ufer nicht Leistungsbezogene Pflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 241 Abs. 2 BGB, so steht dem Kunden ein R\u00fccktrittsrecht und ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung \u00fcber die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus nur dann zu, wenn er die Verk\u00e4uferin vorher schriftlich abgemahnt hat und die Pflichtverletzung dennoch nicht unterlassen worden ist.<\/p>\n<p>8) Im Falle der M\u00e4ngelbeseitigung ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, alle zum Zweck der M\u00e4ngelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sofern und soweit sie nicht darauf beruhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort verbracht wird.<\/p>\n<p>9) Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln verj\u00e4hren innerhalb von 12 Monaten seit Ablieferung der Sache beim Kunden. Dies gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wurde. Im \u00dcbrigen bleiben \u00a7\u00a7 444 und 479 BGB unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>IX. Schadensersatz, Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>1) Schadensersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verk\u00e4ufer weder f\u00fcr Sch\u00e4den, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind noch f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den jeder Art; insbesondere haftet der Verk\u00e4ufer nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des K\u00e4ufers.<br \/>\nVorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit der Verk\u00e4uferin oder ihren Erf\u00fcllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorgeworfen werden kann.<\/p>\n<p>2) Hat der Verk\u00e4ufer fahrl\u00e4ssig eine f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht verletzt, so ist die Haftung der H\u00f6he nach beschr\u00e4nkt auf die bei vergleichbaren Gesch\u00e4ften dieser Art typischen Sch\u00e4den, die bei Vertragsschluss oder sp\u00e4testens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, unver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>3) \u00a7 444 BGB, Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit sowie Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>X. Nutzungs- und Verwertungsrecht, Schutzrechte<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>1) Soweit der Verk\u00e4ufer aufgrund einer Bestellung des K\u00e4ufers nach dessen Anweisungen und Richtlinien Ware herstellt und an den K\u00e4ufer liefert, haftet der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer f\u00fcr die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter. Er stellt den Verk\u00e4ufer von allen entsprechenden Anspr\u00fcchen frei und hat ihr den entstandenen Schaden zu ersetzen.<\/p>\n<p>2) Soweit der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer Werkzeuge, Entw\u00fcrfe, Einbauvorschl\u00e4ge oder sonstige Zeichnungen und Unterlagen zusammen mit der Ware zur Verf\u00fcgung stellt, beh\u00e4lt sie sich hieran das Eigentum und alle Schutz- und Nutzungsrechte vor. Der K\u00e4ufer ist nur zur Nutzung im Rahmen des Kaufvertrages berechtigt; er ist insbesondere nicht berechtigt, solche Gegenst\u00e4nde zu vervielf\u00e4ltigen oder sie Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n<p><strong>XI. Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>Falls nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anders vereinbart, gelten die im\u00a0Zusammenhang mit Bestellungen erhaltenen Informationen als vertraulich.<\/p>\n<p><strong>XII. Datenschutz<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhaltenen Daten \u00fcber den K\u00e4ufer unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes f\u00fcr eigene Zwecke zu speichern und zu verarbeiten.<\/p>\n<p><strong>XIII. Teilwirksamkeit<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>XIV.Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>Gerichtsstand ist Heinsberg; der Verk\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, den K\u00e4ufer auch an seinem Gesch\u00e4ftssitz zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anders ergibt, ist Erf\u00fcllungsort der Gesch\u00e4ftssitz des Verk\u00e4ufers, der jeweilige Lieferung.<\/p>\n<p><strong>XV. Anwendbares Recht<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem K\u00e4ufer und dem Verk\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 \u00fcber den internationalen Warenkauf (\u201eCISG\u201c) findet keine Anwendung.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p><strong>XVI. Streitbeilegung<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle:<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<h4 id=\"organisation-details-modal-label\">Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums f\u00fcr Schlichtung e. V.<\/h4>\n<div>\n<div>\n<p>Stra\u00dfburger Str. 8<br \/>\nKehl, 77694<br \/>\nDeutschland<\/p>\n<div>\n<div>E-Mail-Adresse: mail@verbraucher-schlichter.de<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<div>Website: https:\/\/www.verbraucher-schlichter.de<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<div>Telefon +49 7851 79579 40<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p id=\"cats_bottom\">F\u00fcr Verbraucher in der EU gibt es eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter: https:\/\/webgate.ec.europa.eu\/odr<\/p>\n<div>\n<p>Ust.Id-Nr.: DE274356143<\/p>\n<p>Tel. 0049-(0)2455 9309120<\/p>\n<p>Fax 0049-(0)2455 9309121<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Rolf Kranen<\/p>\n<p>Fixtron GmbH<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<h3>Alternative Streitbeilegung gem\u00e4\u00df Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und \u00a7 36 VSBG:<\/h3>\n<div>\n<div>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter\u00a0<a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr<\/a>\u00a0findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v22.5 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - FIXTRON GMBH - Shop<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/fixtron.de\/?page_id=20083\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - 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